Amtliche Abnahme und Funktionskontrolle von Tankanlagen in der Oberpfalz - Tankschutz Rizzi

Die amtliche Abnahme nach WHG muss von einem zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden. Die Verifizierung hängt von vielen Faktoren ab, darunter: 

  • von der Tankart (Öltank, Erdtank oder oberirdischer Tank),
  • Lage der Tankanlage (z.B. in einem Schutzgebiet),
  • und der Tankgröße

Auch die Funktionskontrolle des Leckanzeigegeräts ist gesetzlich geregelt und muss durch sachkundiges Personal erfolgen. Mit Tankschutz Rizzi in der Oberpfalz erhalten Sie kompetentes Fachpersonal für die amtliche Abnahme und Funktionskontrolle. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei Fragen rund um die gesetzlichen Prüfungsanforderungen zur Seite.

Vorschriften zur amtlichen Abnahme durch Sachverständige

Die bundeseinheitlichen Prüfungsvorschriften für Heizöltanks werden in der AwSV §46 geregelt (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Wenn Sachverständige nach der Prüfung Mängel am Tank feststellen, müssen diese zeitnah behoben werden. Bei gravierenden Mängeln ist ggf. eine Nachprüfung nach der Anlage vom Sachverständigen erforderlich. Handelt es sich um gefährliche Mängel, muss die Tankanlage sofort außer Betrieb genommen werden.

Für Tankanlagen gelten folgende Prüfungsbestimmungen: 

 Tankart

Erdtanks 

vor Inbetriebnahme 
alle Größen
nach wesentlicher Änderung
alle Größen
wiederkehrend 
alle Größen
alle 5 Jahre
bei Stilllegung

alle Größen

Kellertanks
ab 1.001 Liter
ab 1.001 Liter
ab 10.001 Liter
alle 5 Jahre
ab 10.001 Liter

Für Tankanlagen gelten folgende Prüfungsbestimmungen in Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufigen Überschwemmungsgebieten

 Tankart

Erdtanks 

vor Inbetriebnahme 
alle Größen
nach wesentlicher Änderung
alle Größen
wiederkehrend 

alle Größen
alle 2,5 Jahre

bei Stilllegung

alle Größen

Kellertanks
ab 1.001 Liter
ab 1.001 Liter

ab 1.001 Liter
alle 5 Jahre

ab 1.001 Liter

Wir bieten Ihnen die amtliche Abnahme separat oder als Bestandteil unseres Funktionskontrollvertrages an.
Tankschutz Rizzi in der Oberpfalz übernimmt sowohl die fachgerechte und pünktliche Erledigung der behördlichen Auflagen als auch die komplette behördliche Abwicklung.
 

Wartung der Tankanlage: Funktionskontrolle des Leckanzeigegeräts mit unserem Wartungsvertrag

Neben der amtlichen Abnahme von Tankanlagen bieten wir die professionelle Funktionskontrolle des Leckanzeigegeräts in der Oberpfalz. Diese relevante Sicherheitseinrichtung erfordert einmal jährlich eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb (Grundlage bilden die Bauartzulassungen für Leckanzeigegeräte), um Schäden im Tank sowie auslaufendes Öl rechtzeitig feststellen zu können.

Mit unserem Wartungsvertrag zur Funktionskontrolle gehen Sie sicher, dass Ihre Tankanlage den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Aufgrund der frühzeitigen Feststellung von Defekten an der Tankanlage entstehen keine hohen Folgekosten.

Diese Überprüfung der Tankanlage ist auch für die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung von großer Bedeutung, da entstandene Schadenskosten von der Versicherung nur mit einem entsprechenden Nachweis übernommen werden. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Wartungspflicht nachgekommen sind und somit kein Selbstverschulden durch Fahrlässigkeit besteht.

Tankschutz - Amtliche Abnahme und Funktionskontrolle

Sie haben noch Fragen zu unseren Tankreinigungen in der Oberpfalz
oder wollen unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!